Brandschutznachweise und –konzepte

Der Nachweis des Brandschutzes ist ein wichtiger Bestandteil der Genehmigungsplanung und ist bei Neubauten, Umnutzung und Erweiterung von Bestandsgebäuden aber auch bei der Legalisierung von Bestandsgebäuden auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung als Bauvorlage im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen.

 

In welcher Form der Nachweis des Brandschutzes zu erbringen ist, Brandschutznachweis oder Brandschutzkonzept, hängt von der Art des Gebäudes insbesondere von der Nutzung und der daraus resultierenden Einstufung als Regel- und Sonderbau ab und ist in der jeweiligen Landesbauordnung bzw. Bauvorlagenverordnung geregelt.

 

Ein Brandschutznachweis ist im Allgemeinen bei Regelbauten erforderlich. Dies stellt in der Regel einen Soll-Ist-Vergleich mit dem in der Bauordnung hinterlegten Brandschutzkonzept dar.

 

Ein schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept ist dagegen bei geregelten und nicht geregelten Sonderbauten, wie Industriebauten, Krankenhäusern und Versammlungsstätten etc. erforderlich. 

 

Ein Brandschutzkonzept beinhaltet detaillierte Aussagen zum:

  • baulichen Brandschutz
  • anlagentechnischen Brandschutz
  • abwehrenden Brandschutz und
  • organisatorischen Brandschutz

 

Die CSR Brandschutzingenieure GbR erstellt für Sie ein individuell auf Ihr Gebäude zugeschnittenes, schutzzielorientiertes Brandschutzkonzept bzw. einen Brandschutznachweis.