Erstellung von Feuerwehrplänen

Feuerwehrpläne gehören nicht zu den Bauvorlagen, können jedoch von der Benehmigungsbehörde gefordert werden bzw. deren Notwendigkeit ergibt sich aus einer Sonderbauverordnung. Ein Feuerwehrplan dient der Feuerwehr als Führungsmittel, der Einsatzvorbereitung, der raschen Orientierung sowie der Beurteilung der Lage.

 

Die Erstellung von Feuerwehrplänen erfolgt auf Grundlage der DIN 14 095 und den Anforderungen der örtlichen Brandschutzdienststellen.